Strassen im Siedlungsraum erfüllen mehrere Funktionen gleichzeitig: Sie sind Verkehrsachsen, Schulwege, Aufenthaltsräume und erschliessen Wirtschaftsstandorte. Die Regierung will zur Umsetzung der Motion «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» neu festlegen, dass alle Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen 1. Klasse grundsätzlich als verkehrsorientiert gelten. Dabei wird die Realität im Siedlungsraum ignoriert.
Die geplante Definition widerspiegelt die Realität nicht
Gerade im Siedlungsgebiet haben Strassen unterschiedliche Aufgaben. Situative Lösungen, etwa im Bereich von Schulen, Altersinstitutionen oder stark frequentierten Fusswegen, können sinnvoll und verhältnismässig sein. Mit der Vorlage würden solche Lösungen erheblich erschwert – und die Verfahren deutlich komplizierter.
Pragmatische Verkehrspolitik statt ideologische Temporegeln
Die von rechtsbürgerlichen Parteien geforderte Verschärfung, wonach auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse grundsätzlich die bundesrechtliche Höchstgeschwindigkeit gelten soll und Abweichungen nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig wären, verhindert situationsgerechte Lösungen vor Ort. Ruedi Mattle sagt dazu: «Diese Vorlage löst keine Probleme. Sie verhindert pragmatische Lösungen und schafft vor allem mehr Bürokratie – zulasten der Sicherheit im Siedlungsraum.»