Im Kanton St. Gallen sind nicht alle Stimmen gleich viel wert – und das ist kein Zufall, sondern Systemfehler. Das heute angewandte Hagenbach-Bischoff-Verfahren verteilt Sitze ausschliesslich innerhalb der einzelnen Wahlkreise. Dabei entstehen zwangsläufig Rundungsdifferenzen: Stimmen, die für einen weiteren Sitz nicht ausreichen, gehen ersatzlos verloren. Kleine Parteien trifft das teilweise hart – ihre Stimmen fallen häufiger den Rundungen zum Opfer, während die grössten Parteien davon profitieren.
Das Ergebnis ist frappant: Bei den Kantonsratswahlen 2024 brauchten einzelne Parteien bis zu 50 Prozent mehr Stimmen als die wählerstärkste Partei, um denselben Sitz zu erringen. Eine Stimme für eine kleine Partei zählt damit strukturell weniger als eine Stimme für eine grosse – ein Grundsatz, der mit dem Prinzip der demokratischen Gleichbehandlung nicht vereinbar ist.
Konrekt:
Mit dem fairen Doppelproporz-Wahlsystem hätten bei der Kantonsratswahl 2024 die GLP und die Grünen je einen Sitz mehr erlang, die SVP 2 weniger.
Der Doppelproporz: fair, erprobt und breit etabliert
Der Doppelproporz ist die Antwort auf diese strukturellen Ungerechtigkeiten. Das Verfahren stellt sicher, dass Sitze zuerst kantonal nach dem tatsächlichen Stimmenanteil jeder Partei zugeteilt werden – und erst in einem zweiten Schritt auf die einzelnen Wahlkreise verteilt werden. So fliesst jede Stimme in die Gesamtrechnung ein, und die Sitzverteilung entspricht dem tatsächlichen Wählerwillen deutlich besser als heute. Die Wahlkreise bleiben dabei vollständig erhalten – es ändert sich ausschliesslich die Berechnungsmethode.
Der Doppelproporz ist kein politisches Experiment. Zürich führte ihn bereits 2006 ein, seither folgten neun weitere Kantone: Aargau, Schaffhausen, Nidwalden, Zug, Schwyz, Wallis, Uri, Graubünden und zuletzt Basel-Landschaft im Jahr 2025. Die Erfahrungen sind durchgehend positiv: Die Sitzverteilung wird proportionaler, die Listenvielfalt nimmt zu, und die befürchteten Nebenwirkungen – etwa eine Zersplitterung des Parlaments – sind ausgeblieben. Der Doppelproporz ist damit längst normale demokratische Praxis in der Schweiz.
Eine Initiative für die Demokratie
Die Initiative wird von einem überparteilichen Komitee getragen. Sie zielt darauf ab, das Grundprinzip der Gleichbehandlung aller Wählenden konsequent umzusetzen: Jede Stimme soll gleich viel zählen – unabhängig davon, wen man wählt und wo man wohnt. Dieses Prinzip ist parteipolitisch neutral. Es stärkt nicht eine bestimmte politische Kraft, sondern die demokratische Legitimation des gesamten Parlaments. In Zeiten, in denen weltweit Demokratien unter Druck geraten, sollten wir uns nicht ausruhen, sondern unsere Demokratie stärken!
Der Kantonsrat hat entsprechende Vorstösse bisher mehrfach abgelehnt. Mit der Initiative gibt das überparteiliche Komitee der Bevölkerung nun die Möglichkeit, selbst das Wort zu ergreifen. Für das Zustandekommen der Initiative werden innerhalb von fünf Monaten 4’000 Unterschriften von im Kanton St.Gallen stimmberechtigten Personen benötigt.